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Allgemeine Geschäftsbedingungen Freebee Map

 

1. Anwendbarkeit

Diese Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Vereinbarungen und gelten für alle (sonstigen) Handlungen und Rechtshandlungen zwischen FbM und dem Kunden, auch wenn diese (Rechts-) Handlungen nicht zu einer Vereinbarung führen sollten oder damit zusammenhängen. Die Anwendbarkeit etwaiger allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird von FbM ausdrücklich abgelehnt.

2. Angebot und Annahme/Erklärungen und Hinweise

2.1 Ein Angebot (oder Angebot) der FbM ist unverbindlich und dient lediglich als Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung durch den Auftraggeber.

2.2 Ein Vertrag kommt zustande, sobald die FbM eine Bestellung des Kunden schriftlich durch Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Bestellung annimmt. Erbringt FbM eine Leistung auf Wunsch, bevor Preis und Zahlungsbedingungen für diese Leistung vollständig vereinbart wurden, hat der Kunde FbM hierfür zu den dann bei FbM geltenden Sätzen zu bezahlen. Soweit der Auftraggeber ein Angebot von FbM mit geringfügigen Abweichungen annimmt, werden diese Abweichungen nicht Vertragsinhalt und der Vertrag kommt nach Maßgabe des Angebots von FbM zustande.

2.3 Alle Angaben von FbM wurden mit Sorgfalt gemacht, jedoch kann FbM nicht garantieren, dass diesbezüglich keine Abweichungen auftreten. Gezeigte oder zur Verfügung gestellte Muster, Zeichnungen oder Modelle sind nur Anhaltspunkte für die betreffenden Produkte. Eine Auflösung kann nur bei schwerwiegenden Abweichungen von den Angaben der FbM oder von den Zeichnungen oder Modellen erfolgen. 3. Preise

Alle Preise von FbM sind in Euro und zuzüglich Umsatzsteuer angegeben, sofern nicht anders angegeben. Jede Änderung der Faktoren, die den Preis von FbM beeinflussen, einschließlich Selbstkosten, Wechselkurse und Abgaben oder Steuern, kann von FbM an den Kunden weitergegeben werden. Erfolgt die Erhöhung innerhalb von drei Monaten nach der Beauftragung, kann der Auftraggeber den Vertrag unter der Verpflichtung zur Zahlung der bis dahin gelieferten FbM zu den vereinbarten Preisen und Tarifen auflösen.

4. Zahlung

4.1 Die Zahlung des Auftraggebers hat an FbM ohne Skonto oder Abzug innerhalb einer (End-)Frist von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen.

4.2 Der Auftraggeber ist nicht zur Aufrechnung berechtigt, es sei denn, er wird durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung zugelassen.

4.3 Bei begründeten Zweifeln an der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers ist FbM berechtigt, vor Ausführung der (weiteren) Leistung vom Auftraggeber Vorauszahlung oder Leistung einer angemessenen Sicherheit zu verlangen, andernfalls ist FbM berechtigt, ihre Tätigkeit mit mit sofortiger Wirkung kündigen, unbeschadet des Anspruchs von FbM auf Vergütung für bereits erbrachte Leistungen und Schadensersatz.

4.4. Zahlt der Auftraggeber nicht vollständig und/oder nicht fristgerecht, ist die FbM jederzeit berechtigt, ihre Verpflichtungen mit sofortiger Wirkung auszusetzen und den Auftraggeber von der weiteren Teilnahme an laufenden Projekten und Veröffentlichungen auszuschließen.

4.5 Nach Ablauf der Zahlungsfrist schuldet der Auftraggeber ohne weitere Inverzugsetzung Zinsen in Höhe von 1,5 % pro Monat. Jedes Mal nach Ablauf eines Jahres erhöht sich der Betrag, auf den die Zinsen berechnet werden, um die für dieses Jahr geschuldeten Zinsen. Hat der Auftraggeber auch nach Ablauf einer weiteren Zahlungsfrist nicht vollständig bezahlt, hat er der FbM alle außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten, einschließlich angemessener Kosten der Rechtshilfe in oder außerhalb eines Verfahrens, zu erstatten. Gewährt die FbM dem Auftraggeber aus Gründen der Milde oder aus sonstigen Gründen einen Leistungsaufschub, so hat die neue Frist stets fatalen Charakter. 4.6 Als zusätzlichen Service wird Ihr Standort auf der Karte mit Hinweis auf Ihren Namen und Ihre Adressdaten indikativ angezeigt; Aus einem falschen Hinweis können keine Rechte abgeleitet werden

5. Lieferzeit

5.1 Die von FbM angegebene Lieferzeit richtet sich nach den bei FbM zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Umständen und, soweit sie von der Leistung Dritter abhängig ist, nach den Angaben dieser Dritten gegenüber FbM. Die Liefer- und/oder Ausführungsfrist wird von FbM nach Möglichkeit eingehalten, ist jedoch keine Endfrist und kann aus begründetem Anlass von FbM um (mindestens) acht Wochen verlängert werden.

5.2 Die vorgenannten Fristen beginnen mit dem Datum der schriftlichen Auftragsbestätigung der FbM. Ist der Auftraggeber zur Bereitstellung von Daten verpflichtet, beginnen die Fristen mit dem Tag des Zugangs bei der FbM, frühestens jedoch mit dem Datum der schriftlichen Auftragsbestätigung.

5.3 Bei Überschreitung einer Frist hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf (Schadens-)Ersatz. In diesem Fall ist der Kunde auch nicht zur Auflösung oder Kündigung des Vertrages berechtigt, es sei denn, die Überschreitung der Frist führt dazu, dass dem Kunden die Aufrechterhaltung (des relevanten Teils) des Vertrages nicht zugemutet werden kann. Der Auftraggeber ist dann berechtigt, nach Inverzugsetzung mit einer angemessenen weiteren Nachfrist den Vertrag durch eingeschriebenen Brief aufzulösen oder zu kündigen, jedoch nur soweit dies unbedingt erforderlich ist.

5.4 FbM hat das Recht, den Veröffentlichungstermin der Medienmitteilung, an der der Auftraggeber beteiligt ist, auf eine nächste Ausgabe zu verschieben, wenn FbM nach vernünftigem Ermessen keine gewinnbringende Veröffentlichung aufgrund unzureichender Beteiligung anderer Teilnehmer erreichen kann. Innerhalb von drei Wochen, nachdem die FbM dem Auftraggeber eine entsprechende Mitteilung gemacht hat, hat der Auftraggeber das Recht, den Vertrag aufzulösen, ohne dass die Parteien einander eine Entschädigung schulden.

6. Verbreitung

6.1 Für den Fall, dass die Verteilung der von FbM für den Auftraggeber gelieferten Lieferungen Teil des Auftrages ist, wird FbM um eine sorgfältige Verteilung bemüht sein. Die Wahl der Methode(n) und die mögliche Verbreitungsgeschwindigkeit liegt im vernünftigen – fachlichen – Ermessen der FbM und wird zum Teil durch die Verfügbarkeit und Qualität der notwendigen Dritten (Vertriebspartner) bestimmt.

6.2 Eine Reaktion Dritter auf die so verbreiteten Informationen wird von FbM nicht garantiert und deren Ausbleiben kann niemals einen Grund für die Aussetzung oder Aufhebung der Zahlungsverpflichtungen des Kunden darstellen. Eine etwaige periodische (fristige) Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers ist unabhängig von der Art und dem Fortgang der Verteilung. 7. Höhere Gewalt

7.1 Kann die FbM ihre Verpflichtungen gegenüber dem Kunden aufgrund eines nicht zurechenbaren Mangels („höhere Gewalt“) nicht erfüllen, werden diese Verpflichtungen für die Dauer der Höherer Gewalt ausgesetzt. Wenn die Situation der höheren Gewalt drei Monate andauert, haben beide Parteien das Recht, den Vertrag ganz oder teilweise schriftlich aufzulösen.

7.2 Unter höherer Gewalt von FbM wird jeder von FbM nicht zu vertretende Umstand verstanden, durch den die Erfüllung (der betreffenden Teile) ihrer Verpflichtungen gegenüber dem Kunden verhindert, verzögert oder unwirtschaftlich gemacht wird oder infolgedessen von denen die Erfüllung dieser Pflichten der FbM. nicht zuzumuten ist. Als höhere Gewalt gelten in jedem Fall Verzögerungen oder Behinderungen durch Lieferanten und/oder sonstige Hilfspersonen, die von oder im Namen von FbM bei der Ausübung ihrer Tätigkeit eingesetzt werden.

8. Geistiges Eigentum

8.1 Die geistigen Eigentumsrechte an den Produkten, die FbM für den Auftraggeber hergestellt hat, stehen FbM zu, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Dies gilt auch für Produkte, die auf einem Design aufbauen, an dem die geistigen Eigentumsrechte des Auftraggebers liegen. FbM erklärt, dass die Produkte nach ihrem besten Wissen keine in den Niederlanden geltenden geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzen. FbM kann den Auftraggeber jedoch nicht von etwaigen Verletzungen von Schutzrechten Dritter freistellen. 8.2

8.2 Stellt FbM Produkte her oder lässt sie Produkte im Auftrag des Auftraggebers auf Grundlage einer Konstruktion herstellen, die nicht von FbM stammt, stellt der Auftraggeber FbM diesbezüglich von allen Rechtsverletzungen in Bezug auf (Herstellung und Verwendung) der Produkte auf geistige Eigentumsrechte Dritter.

8.3 Der Kunde garantiert, die geistigen Eigentumsrechte der FbM oder ihrer Lieferanten in Bezug auf die Produkte nicht zu verletzen (oder Dritten dies zu gestatten oder zu ermöglichen), beispielsweise durch Kopieren, Bearbeiten oder Nachahmen der Produkte.

9. Werbung

9.1 Beanstandungen von Mängeln der gelieferten Ware sind der FbM innerhalb von 8 Tagen, nachdem diese Mängel vernünftigerweise hätten entdeckt werden konnten, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung des Auftrages schriftlich mitzuteilen. Der Kunde hat kein Reklamationsrecht, wenn er seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag gegenüber der FbM nicht nachgekommen ist. 9.2 Bei rechtzeitiger, richtiger und begründeter Beanstandung hat FbM die Wahl, den Mangel zu beseitigen oder das Vereinbarte (neu) zu liefern oder Preisnachlass zu gewähren. Durch die Erfüllung einer dieser Leistungen innerhalb einer angemessenen Frist wird die FbM von ihren Verpflichtungen befreit und schuldet keine Entschädigung.

9.3 Ist der Mangel auf Fehler Dritter zurückzuführen, übernimmt FbM gegenüber dem Auftraggeber in keinem Fall eine weitergehende Garantie oder Haftung, als FbM gegenüber diesen Dritten geltend machen kann.

10. Eigentumsvorbehalt

10.1 Die von FbM gelieferte Ware bleibt Eigentum von FbM bis zur vollständigen Bezahlung der Forderungen der FbM aus diesem oder ähnlichen Verträgen durch den Auftraggeber sowie der Forderungen gegen den Auftraggeber wegen zurechenbarer Nichterfüllung solcher Verpflichtungen aus diesen Verträgen, einschließlich Forderungen aus diesen Verträgen Bußgeld, Zinsen und Kosten.

10.2 Solange die gelieferte Ware im Eigentum von FbM steht, ist es dem Auftraggeber nicht gestattet, diese zu verändern, zu veräußern, zu belasten oder Dritten in irgendeiner Weise zur Nutzung zu überlassen.

11. Zurückbehaltungsrecht

FbM ist berechtigt, alles, was sich direkt oder indirekt auf den Auftrag bezieht, einschließlich desjenigen, das FbM vom oder im Namen des Auftraggebers geliefert wurde, sowie das, was FbM im Rahmen des Auftrags erstellt hat, bis zu dem Zeitpunkt aufzubewahren, an dem der Kunde hat alle seine vertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen gegenüber der FbM zuzüglich etwaiger Zinsen und Kosten erfüllt.

12. Risiko der Informationsspeicherung

Beschädigungen oder Verlust von bei FbM oder Dritten gespeicherten Informationen des Auftraggebers gehen zu Lasten und auf Gefahr des Auftraggebers, es sei denn, FbM ist ihrer Pflicht zur sorgfältigen Aufbewahrung nachweislich nicht nachgekommen. FbM darf die anvertrauten Informationen mithilfe automatisierter Systeme speichern

13. Haftung und Freistellung

13.1 FbM haftet nicht für direkte oder indirekte Schäden des Auftraggebers oder Dritter, einschließlich Folgeschäden. Der Kunde hat FbM von Ansprüchen Dritter, gleich aus welchem ​​Grund, freizustellen.

13.2 Die Haftung der FbM, gleich aus welchem ​​Grund, ist in jedem Fall auf den Betrag beschränkt, den sie von ihrem Betriebshaftpflichtversicherer im jeweiligen Fall erhält oder, wenn eine Zahlung aufgrund der Versicherung nicht erfolgen kann: auf die Höhe des Rechnungswertes, ohne Umsatzsteuer, der jeweiligen (Teil-)Abtretung, auf die sich die angebliche Haftung bezieht, mit einem Höchstbetrag von 5.000 €.

13.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Geschäftsführung der FbM beruht. Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Geschäftsführung von FbM stellt der Kunde FbM von allen Ansprüchen Dritter, gleich aus welchem ​​Grund, auf Schadensersatz frei. 14. Anti-Einstellungsklausel

14.1 Während der Laufzeit dieses Vertrages und zwei Jahre nach seiner Beendigung wird der Kunde ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von FbM keine Mitarbeiter der FbM beschäftigen oder in sonstiger Weise direkt oder indirekt für sich arbeiten lassen.

14.2 Unter Mitarbeitern sind in diesem Zusammenhang natürliche und/oder juristische Personen zu verstehen, die im Rahmen der von FbM – oder deren verbundenen Unternehmen – während der Vertragslaufzeit mit dem Auftraggeber erbrachten Leistungen beschäftigt werden.

15. Auflösung

Die FbM ist berechtigt, den Vertrag (außer-)gerichtlich durch schriftliche Erklärung - neben den im Gesetz genannten Fällen - aufzulösen, wenn der Kunde Zahlungseinstellung beantragt hat, in Konkurs gegangen ist oder seinen Betrieb eingestellt hat.

16. Anwendbares Recht und zuständiges Gericht

Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie für alle Vereinbarungen gilt niederländisches Recht. Soweit die nationalen oder internationalen Rechtsvorschriften nichts anderes vorschreiben, werden alle Streitigkeiten zwischen den Parteien dem zuständigen Gericht in Alkmaar vorgelegt.

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